Die Struktur unserer Betreuungs – und Wohnungsangebote macht es erforderlich, dass die zu uns kommenden Klienten bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie Sollten:
- förderfähige Ansätze für eine selbstständige Bewältigung lebenspraktischer Anforderungen aufweisen;
- psychisch weitgehend stabilisiert sein;
- über die Fähigkeit verfügen, Absprachen mit den zuständigen Betreuern/ Betreuerinnen zu treffen;
- Vorstellungen bzgl. der im Verlauf der Maßnahme zu erreichenden Ziele entwickeln zu können.
Nicht möglich ist somit die Aufnahme von akut psychotischen und akut drogen - oder alkoholkranken Personen. Die Einrichtung ist auch keine Pflegeeinrichtung, so dass Pflegeleistungen ebenfalls nicht erbracht werden.