Die Aufnahme erfolgt in mehreren Schritten:
- Kontaktaufnahme mit unserer Einrichtung
- Besuch des Klienten/der Klientin in dessen/deren Einrichtung durch unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
- Vorstellung in unserer Einrichtung
- Überlassung relevanter Unterlagen (Gerichtsurteile, Gutachten, Arztbriefe etc.)
- Entscheidung über das Probewohnen bzw. der Aufnahme zur Belastungserprobung ( betreffend Patienten und Patientinnen des Maßregelvollzuges )
- Entscheidung über die Aufnahme
- Rechtzeitige Beantragung ( d.h. vor der Aufnahme in die Einrichtung ) der in Frage kommenden Sozialhilfemaßnahme ( Eingliederungshilfe gem. § 53 SGB XII oder Überwindung sozialer Schwierigkeiten gem. §67 SGB XII ).