Interesse?

Anforderungen und Ausschlusskriterien

Die Struktur unserer Unterstützungs- und Wohnungsangebote macht es erforderlich, dass für eine Inanspruchnahme unseres Leistungsangebots folgende Voraussetzungen erfüllt sein müssen:

Die interessierte Person sollte

  • unserer Zielgruppe entsprechen
  • die psychiatrische Erkrankung behandelt haben
  • förderfähige Ansätze für eine selbstständige Bewältigung lebenspraktischer Anforderungen aufweisen
  • über die Fähigkeit verfügen, Absprachen mit den zuständigen  Mitarbeiter*Innen zu treffen
  • Vorstellungen bzgl. der im Verlauf der Maßnahme zu erreichenden Ziele entwickeln zu können

Im Leistungsangebot können Menschen mit einer vorrangigen Pflegebedürftigkeit nicht adäquat unterstützt werden, da keine umfänglichen Mahlzeiten-, Körperpflege/Hygiene- und Reinigungsdienste bereitgehalten werden. In den Räumlichkeiten der Besonderen Wohnform besteht keine Barrierefreiheit.

Ebenso enthält das Leistungsangebot keine medizinischen Behandlungsleistungen für akut psychotische und akut drogen- oder alkoholkranke Personen. Nicht möglich ist somit die Aufnahme von akut psychotischen und akut drogen – oder alkoholkranken Personen. Menschen mit einer akuten Selbst- und Fremdgefährdung aufgrund ihrer Erkrankung sind vom Leistungsangebot ausgeschlossen.

Sollten sich nach der Aufnahme und während der Begleitung durch die Carl-Theodor-Welcker-Stiftung e.V. diese Ausschlusskriterien entwickeln und zu einem Assistenzbedarf führen, kann dies bewirken, dass die betroffenen Personen ab diesem Zeitpunkt zum ausgeschlossenen Personenkreis gehören.

Aufnahmeverfahren

Die Aufnahme erfolgt in mehreren Schritten:

1. Kontaktaufnahme mit unserer Einrichtung

2. Überlassung relevanter Unterlagen (Gerichtsurteile, Gutachten, Arztbriefe etc.)

3. Besuch der interessierten Person in deren Einrichtung durch unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen

4. Vorstellung in unserer Einrichtung

5. Entscheidung über das Probewohnen bzw. der Aufnahme zur Belastungserprobung

6. Entscheidung über die Aufnahme in unserer Fallsupervision

7. Rechtzeitige Beantragung (d.h. vor der Aufnahme in die Einrichtung) der in Frage kommenden Hilfemaßnahmen (Eingliederungshilfe SGB IX oder nach §§ 67, 68 SGB XII Hilfe zur Überwindung bei besonderen Lebensverhältnissen mit sozialen Schwierigkeiten).

 

 

Sprechzeiten

Mo-Fr:

Sekretariat: 8 - 14 Uhr
Anfragen für Neuaufnahmen: 10 - 12 Uhr

Addresse

Starkenstraße 36, 79104 Freiburg
Anfahrt

Ansprechpartner für Neuaufnahmen und Fragen

  • Frau Kawalek, M.Sc. Psychologin
  • Frau Merkt, Diplom-Psychologin