Leistungs-angebot

Unser Leistungsangebot umfassen Assistenzleistungen (§ 78 SGB IX; entsprechend Leistungen nach §§67ff. SGB XII) und Leistungen zu Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 81 SGB IX).

Das Leistungsangebot kann von leistungsberechtigen Personen in Anspruch genommen werden, die

  • Leistungen für Wohnraum der BESONDEREN WOHNFORM (stationäre Hilfe) des Leistungserbringers beziehen,
  • im individuellen eigenen Wohnraum leben (Einzel- und Paarwohnen, Wohngemeinschaften),

in einem gemeinsamen Haushalt mit Angehörigen leben.

Assistenzleistungen

Zur Erreichung einer selbstbestimmten und eigenständigen Lebensführung unterstützen wir die leistungsberechtigen Personen in den Lebensbereichen

  • der Allgemeine Erledigung des Alltags und der häuslichen Versorgung;
  • der Gestaltung von sozialer Beziehungen
  • der persönlichen Lebensplanung
  • der Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben;
  • der Freizeitgestaltung einschließlich sportlicher Aktivitäten.

Die ganzheitliche Förderung der persönlichen Entwicklung und die im Einzelfall notwendige Unterstützung zu einer möglichst selbstbestimmten und selbstständigen Lebensführung stehen dabei im Vordergrund, insbesondere die Sicherstellung und Erledigung von alltäglichen Aufgaben und Routinen in der Wohnform, dem Wohnumfeld und dem Gemeinwesen. Die Selbstversorgung des Leistungsberechtigten soll im Rahmen des Leistungsangebots sichergestellt werden.

Die Vermittlung eines positiven Umgangs mit der psychischen Erkrankung oder der seelischen Behinderung soll im Rahmen der Assistenzleistung gefördert werden. In Gesprächen sollen gemeinsam mit dem Leistungsberechtigten die Auseinandersetzung mit der eigenen Lebenssituation und die Entwicklung sowie die Umsetzung der Zukunftsperspektiven und Interessen in den Bereichen Bildung, Ausbildung, Arbeit, Wohnen, Partnerschaft, Familienplanung, sozialer Sicherheit und Freizeit ausgearbeitet werden. Die sinnhafte Strukturierung des Alltags soll gemeinsam mit dem Leistungsberechtigten erarbeitet werden. Es soll der Aufbau sowie die Aufrechterhaltung von sozialen Beziehungen und Vermeidung von Isolation gefördert werden. Gemeinsam soll am Umgang mit Belastungssituationen sowie der Stärkung der Resilienz, durch die Inanspruchnahme von medizinischer Versorgung und Umsetzung von ärztlichen und therapeutischen Anforderungen und Empfehlungen gearbeitet werden.

Bedeutendes Ziel in Hinblick auf den zu betreuenden Personenkreis ist ebenfalls, den Leistungsberechtigen zu einem straffreien Leben und zur Einhaltung der mit nach § 67ff StGB angeordneten Führungsaufsicht erlassenen Auflagen und Weisungen zu befähigen. Der Einsatz bestimmter Assistenzleistungen wird dadurch besonders gewichtet und gesteuert. Das betrifft vor allem, die

  • Leistungen für die Sicherstellung der Wirksamkeit der ärztlichen und fachärztlichen Verordnungen,

 sowie die

  • Leistungen zur Sicherstellung der Einhaltung von gerichtlichen Weisungen.

Die Leistungen können als Individualleistungen oder in der Gruppe erbracht werden.

Eine Konkretisierung der Leistungen erfolgt jeweils im Rahmen des individuellen Hilfeplans/Gesamtplans unter Einbezug des Beschlusses zur Aussetzung der Maßregel mit Anordnung der Führungsaufsicht (§ 67 ff StGB).

Fördergruppen

Das Leistungsangebot umfasst Fördergruppen, die die Strukturierung des Alltags durch Tages- und Wochenpläne, das Anleiten und Trainieren von Fertigkeiten und Routinen sowie die Steigerung der Leistungsfähigkeit und Ausdauer beinhalten.

Durch die Gruppenangebote soll das gemeinschaftliche Miteinander gefördert, insbesondere auch die Akzeptanz anderer Menschen und Sichtweisen.

 

Im speziellen werden die Leistungsberechtigten

  • in Fördergruppen über nützliche Kenntnisse und Fertigkeiten in der Selbstversorgung und Hauswirtschaft theoretisch geschult, um die praktische Durchführung zu unterstützen,
  • durch arbeitstherapeutische Maßnahmen auf die Teilhabe am Arbeitsleben in einer Werkstatt für Behinderte oder dem 1. Arbeitsmarkt hingeführt und vorbereitet,
  • durch beschäftigungstherapeutische Maßnahmen an eine eigen gestalteten Tagesstruktur herangeführt oder unterstützt, eine eigen gestaltete Tagesstruktur zu erhalten. Im Rahmen dieser Maßnahmen werden ebenfalls Computerschulungen und Lernhilfen angeboten.

Langfristiges Ziel der Fördergruppen ist es, den Grad der Abhängigkeit von der jeweiligen Förderung für den Leistungsberechtigten zu vermindern bzw. die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen.

Die Carl-Theodor-Welcker-Stifung e.V. bietet folgende Fördergruppen/Maßnahmen und Schulungen an:

1.Fördergruppe: Arbeitstherapie Haustechnik

2.Fördergruppe: Arbeitstherapie Wald- und Gartenarbeiten

3.Fördergruppe: Beschäftigungtherapie und Eigenbeschäftigung, Computerschulung und Lernhilfen

4.Fördergruppe Schulungen zur Gesundheit, Selbstversorgung, Hauswirtschaft

Die Leistungen werden in der Regel in der Gruppe erbracht und finden in der Kernzeit zwischen 9:00 Uhr und 13:00 Uhr statt. Eine gemeinsame Verpflegung wird bereitgestellt.

Die Leistungen der Fördergruppe Haustechnik können in Hinblick auf das Selbstversorgerkonzept der BESONDEREN WOHNFORM der Carl-Theodor-Welcker-Stiftung e.V. auch als Individualleistungen angeboten werden.

Arbeitstherapie & Beschäftigungstherapie

Die Fördergruppe „Arbeitstherapie Haustechnik und Renovierung“ ist eingebunden in den Hausmeister-, Reperatur- und Instandhaltungsdienst der Wohnraumversorgung der Carl-Theodor-Welcker Stiftung. Dabei werden unter fachkundiger Anleitung, individuell an die bestehenden Fähigkeiten der Klienten angepasste Tätigkeiten und Aufgaben einzeln, zu zweit oder in der Gruppe erarbeitet. Die Tätigkeiten umfassen u.a. verschiedene Reparatur-, Reinigungs-, Maler- und Bodenverlegearbeiten, die Durchführung von Umzüge, einfache Installationen und Möbelmontage.

In der Fördergruppe „Arbeitstherapie Wald- und Gartenarbeiten“ werden in Abstimmung mit dem Forstamt überwiegend Waldaufräumarbeiten mit Brennholzgewinnung in einem zugewiesenen Waldrevier durchgeführt. Die Gartenarbeiten umfassen den Anbau von Gemüse und Obst im Gartengrundstück der Einrichtung und die Pflege der Außenanlagen des Wohnangebots. Die Tätigkeiten umfassen u.a. eine Einführung in die Werkzeugnutzung, die Verarbeitung von Baumholz zu Brennholz und Gartenarbeiten je nach Saison

In der Fördergruppe „Beschäftigung“ wird eine Anregung und Anleitung bei der Herausarbeitung und der Organisation von eigenen Interessen und Beschäftigungen gegeben. Ebenfalls werden handwerkliche Bastelarbeiten angeboten. Lernhilfen bei Bildungsmaßnahmen (Volkshochschule, etc.) und interne Computerschulungen können individuell angeboten werden. Die Tätigkeiten umfassen u.a. Eigenbeschäftigung wie malen und spielen, verschiedene Handarbeiten, handwerkliche Bastelarbeiten und die Mithilfe im Versorgungsdienst der Fördergruppen.

Ein Untergruppe der Fördergruppe „Eigenbeschäftigung“ stellt stabile Tüten aus Zeitungspapier her.

Sprechzeiten

Mo-Fr:

Sekretariat: 8 - 14 Uhr
Anfragen für Neuaufnahmen: 10 - 12 Uhr

Addresse

Starkenstraße 36, 79104 Freiburg
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Ansprechpartner für Neuaufnahmen und Fragen

  • Frau Kawalek, M.Sc. Psychologin
  • Frau Merkt, Diplom-Psychologin