Über uns

Der Vereinsname

Carl-Theodor Welcker (1790 – 1869) war Rechtsgelehrter und liberaler Politiker. Unter anderem hatte er auch eine Professur an der Universität Freiburg.

Welcker studierte Rechts- und Staatswissenschaften an der Universität Gießen (1807), und in Heidelberg. 1813 habilitierte er zum Privatdozenten und veröffentlichte im gleichen Jahr ,,Die letzten Gründe von Recht, Staat und Strafe“. 1814 wurde er zum Professor an der Universität Gießen berufen und war in den folgenden Jahren als Professor an den Universitäten in Kiel, Bonn und Freiburg im Breisgau tätig.

Enttäuscht von der politischen Entwicklung hatte er 1814 in einer Rede über Deutschlands Freiheit ein starkes Deutschland mit einem wiederhergestellten Kaisertum und die Besinnung auf germanisch-deutsch-christliche Traditionen bei scharfer Ablehnung aller französischen, überhaupt ausländischen Ideen gefordert. 1814 nahm Welcker mit über 100 Gießener Studenten als Freiwilliger eines Jägerbataillons an den Freiheitskriegen teil.

In Kiel gab er mit Friedrich Christoph Dahlmann und Nikolaus Falck die frühliberalen, auf die Einhaltung des Verfassungsversprechens der deutschen Fürsten pochenden „Kieler Blätter“ heraus. Welcker war einer der führenden Vertreter des süddeutschen Liberalismus. Von 1831 bis 1851 war er Mitglied der zweiten badischen Kammer und wurde bereits 1832 wegen seiner politischen Betätigung in den Ruhestand versetzt.

1848 bis 1849 gehörte er der Frankfurter Nationalversammlung an, wo er zur Casino-Fraktion und ab Dezember 1848 zur Fraktion Pariser Hof zählte. Er gehörte zu dieser Zeit dem Verfassungsausschuss an, dessen Aufgabe die Ausarbeitung einer gesamtdeutschen Verfassung war.

Ab 1832 war er zusammen mit Karl von Rotteck in Freiburg im Breisgau Redakteur der mehrfach verbotenen liberalen Zeitung Der Freisinnige. 1834 bis 1843 gab er zusammen mit Rotteck das Staatslexikon („Rotteck-Welckersches Staatslexikon“) heraus, das zu seiner Zeit eine der Grundlagen liberaler Weltsicht bildete.

Carl Theodor Welcker starb am 10. März 1869 in Neuenheim bei Heidelberg.

In einem Artikel würdigt der Gründer der Welcker Stiftung e.V. Herr Denzlinger die besonderen Verdienste von Carl-Theodor Welcker in Bezug auf die „damals so außerordentlich dringende Justizreform“ und knüpft mit der Gründung des Vereins an dessen Ideen und Leistungen an.

Der Vorstand

Vertretungsberechtigter Vorstand:

• Dr. med. B. Dudel, Vorsitzende

• C. Tröndle, stellv. Vorsitzender

• Dipl. Psych. B. Merkt, Beisitzerin

• Dr. med. M. Rapp, Beisitzender

• Katia Schiller, Beisitzerin

Beirat:

• Silke Ladewig, Beirat

Die Geschichte

Die Carl-Theodor-Welcker Stiftung e.V. wurde 1981 als gemeinnütziger Verein aus rein ehrenamtlichen Engagement heraus von Karl- Heinz Denzlinger, Staatsanwalt a.D., gegründet.

Die Gründungsmotivation ergab sich aus der eigenen beruflichen Tätigkeit als Staatsanwalt, als auch aus dem gesellschaftlichen Resozialisierungsgedanken, der mit dem 2. Strafrechtsreformgesetz von 1969 starke Betonung erfuhr.

Es wurde erkannt, dass nach Verurteilung und Haftentlassung oftmals geringe Lebensperspektiven bestehen, die – zusammen mit den vielseitigen sozialen und psychischen Problemen – den Nährboden für eine Rückfallentwicklung bilden können. Die gesellschaftliche Verantwortung zur Lösung des Kriminalitätsproblems geht also über die Verurteilung und Unterbringung hinaus und beinhaltet zwingend auch die Nachsorge zur Vermeidung oder Verringerung der Rückfallgefahr.

Der Verein machte sich zur Aufgabe, den gesellschaftlichen Auftrag der Resozialisierung umzusetzen. Die Arbeit beschränkte sich anfangs auf eine ehrenamtliche Betreuung durch Beratung und Unterstützung von Bedürftigen aus dem Strafvollzug. Dazu scheute sich der Gründer auch nicht, einzelne Klienten in seinen eigenen Lebensbereich mitaufzunehmen. Der Verein finanzierte sich zunächst ausschließlich über Spenden. Durch Beharrlichkeit und Engagement gelang es in den Folgejahren, öffentliche Zuschüsse zu erhalten. Die ersten Mitarbeiter wurden angestellt.

Der sich verstärkende Bedarf der Kliniken des Maßregelvollzuges, Patienten zur Entlassungsvorbereitung in strukturierte und strukturierende Einrichtungen zur Bestimmung der Sozialprognose unterzubringen und ihnen nach der Entlassung eine Lebensperspektive zu ermöglichen, führte zu einer Ausweitung des Engagements auf diese Personengruppe und damit zu einer weiteren Verbesserung der Finanzierungsgrundlagen.

Seit 1995 ist die Carl-Theodor-Welcker Stiftung als Nachsorgeeinrichtung für Maßregelvollzugspatienten*Innen und Personen aus dem Strafvollzug anerkannt und hat entsprechende Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen zur Übernahme der Kosten mit den zuständigen Sozialbehörden abgeschlossen. Diese bilden die finanzielle Grundlage für eine solide Betreuungsarbeit, die unseren Leistungsberechtigten zuteil werden soll.

Unser Leitbild

.Die Grundlagen unseres Leitbildes bestehen seit Gründung des Vereins. Im Folgenden findet sich daher ein Ausschnitt aus der ersten Informationsbroschüre der Carl-Theodor-Welcker Stiftung e.V. aus dem Jahr 1981, der das Leitbild des Vereins bis heute repräsentiert:

„Der richtige Gebrauch der Freiheit ist eine Leistung der Individualität, die nicht unter Sonderbedingungen (in Subkulturen, Anstalten, Sicherheitstrakten) geübt werden kann, so notwendig diese zur Bewältigung von Akutzuständen sowie als Eingangsstufe der Behandlung sein mögen. Sie erfolgt vielmehr unter Bedingungen, die dem normalen Leben möglichst angeglichen, aber beschützt und fachgerecht, methodisch und umfassend betreut und angeleitet sind. Dann ist Rehabilitation wie wir aus vieljähriger Erfahrung wissen, erfolgreich.

Der Klient muss seine Kräfte und Fähigkeiten erfahren und entwickeln und den Mut finden, sie anzuwenden. Er muss sich Grenzen setzen, fremde Interessen wahrnehmen und beachten lernen. Heilung und Aufarbeitung der inneren Schwächen entspricht der Fähigkeit zum Ergreifen der realen äußeren Möglichkeiten und Chancen des Lebens: Im Beruf, in der Freizeitgestaltung, in den Beziehungen […].

Ausgangspunkt ist die ordnungsgemäße Wohnversorgung. Von hier aus eröffnet sich das System der in der sozialen Ordnung der Bundesrepublik gegebenen Verhältnisse: Zu Ämtern und Amtsnotwendigkeiten, zu Arbeitgebern, Umschulungen, Ausbildungen, sozialen Hilfen. Soziale Kompetenz und seelische Befriedigung werden aber ebenso im Freizeitbereich erfahren, im Umgang mit Kollegen, Freunden, Partnern, Konkurrenten, im Finden und Pflegen von Hobbies und Interessen. Förderliche, realistische Lebensperspektiven müssen vermittelt und ergriffen werden […]“.

Unsere Grundsätze

Aus den Leitgedanken und der Einrichtungsphilosophie des Vereins ergeben sich folgende Positionen und Strategien für die Vereinsarbeit und die soziale Arbeit:

1. Wir sind ein Verein, der sich einer besonderen gesellschaftlichen Aufgabe annimmt und sich dafür einsetzt, den Resozialisierungsgedanken im Straf- und Maßregelvollzug umzusetzen.

2. Unsere soziale Arbeit soll dem Schutz der Gesellschaft vor Straftaten dienen.

3. Wir ermöglichen und erleichtern eine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.

4. Wir fördern freiheitliches, demokratisches und soziales Handeln.

5. Wir handeln in sozialer und wirtschaftlicher Verantwortung.

6. Wir unterstützen Menschen, ihr Leben eigenständig, verantwortlich und straffrei zu gestalten und fördern eigene Lebenskonzepte.

7. Wir bieten den öffentlichen Sozialhilfeträgern fachlich hoch qualifizierte Fachleistungen und eine umfassende Zusammenarbeit im Rahmen der Hilfeplanung und des Hilfeplanprozesses.

8. Wir sind fachlich kompetent, innovativ, verlässlich und sichern dies durch unsere hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

9. Wir bieten Räumlichkeiten, die den Leitlinien der UN-Konvention entsprechen.

10. Wir wahren die Unabhängigkeit unseres Vereins und gewährleisten Transparenz und Kontrolle unserer Arbeit.

 

Die Sozialarbeit folgt dabei folgenden Grundsätzen:

1. An erster Stelle der Arbeit stehen die Menschen als Leistungsberechtigte, Mitarbeiter*innen und Angehörige.

2. Die Sozialarbeit zeugt von gegenseitigem Respekt bei Wahrung der Eigenständigkeit.

3. Die Probleme in der Zusammenarbeit mit den Leistungsberechtigten werden auf Augenhöhe gelöst.

4. Die Leistungsberechtigten erfahren durch engagierte und eigenverantwortliche Mitarbeiter*innen eine flexible und individuelle Assistenz und Förderung.

5. Selbstkritisch überprüfen wir ständig unsere Assistenzleistungen und Förderung in Hinblick auf die von uns zugesagte und erwartete Prozess- und Ergebnisqualität und weiter zu entwickelnden Standards.

Kooperationen

Die Carl-Theodor-Welcker Stiftung e.V. arbeitet an der Schnittstelle von Straffälligenhilfe und der Hilfe für psychisch kranke Menschen. In diesem Zusammenhang ergeben sich Kooperationen mit anderen Leistungsträgern und –erbringern in der Stadt Freiburg und den umliegenden Landkreisen.

Sozialdienste der Maßregelvollzugseinrichtungen und der Justizvollzugsanstalten

Die Aufnahmeanfrage zur Durchführung einer Belastungserprobung in der stationären Wohnform erfolgt meist durch den Sozialdienst der Maßregelvollzugseinrichtungen oder Justizollzugsanstalten.

Führungsaufsicht und Bewährungshilfe

Die Führungsaufsicht ist eine Maßregel der Besserung und Sicherung, die nach einer bedingten Entlassung aus dem psychiatrischen Maßregelvollzug oder der Sicherungsverwahrung obligatorisch angeordnet wird. Während der Zeit der Führungsaufsicht wird der Proband auch unter die Aufsicht eines Bewährungshelfers gestellt. In der Praxis übernimmt die Bewährungshilfe die Sozialarbeit und helfenden Aufgaben, während die Führungsaufsicht die bürokratischen und überwachenden Funktionen erfüllt.  Zwischen den Mitarbeitern beider Institutionen und unseren Mitarbeitern findet im Beisein des Probanden/Leistungsberechtigten ein regelmäßiger, persönlicher Austausch statt.

Forensische Institutsambulanzen

Eine Betreuung und Behandlung durch forensische Fachambulanzen erfolgt auf richterliche Weisung, die während der angeordneten Dauer der Führungsaufsicht einzuhalten ist. In Anbetracht der Zahl der gemeinsam zu betreuenden Personen ist ein telefonischer Kontakt zwischen den Mitarbeitern der Ambulanzen und der Carl-Theodor-Welcker Stiftung e.V. fast täglich gegeben.

Netzwerk Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg e.V.

Das Netzwerk ist ein Zusammenschluss von drei Dachverbänden, deren Mitgliedsverbände in der Straffälligenhilfe engagiert sind. Die Carl-Theodor Welcker-Stiftung e.V. ist seit 2006 Vertragspartner. Das Angebot von persönlicher Beratung und Betreuung richtet sich an Strafentlassene mit Endstrafe und beginnt noch während der Zeit der Strafhaft.

KURS-Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern

Ziel der KURS ist die Verringerung des Rückfallrisikos von Sexualstraftätern, die unter Führungsaufsicht stehen. Zur Verfolgung des Ziels dient eine umfangreiche Datensammlung und die Überwachung dieses Personenkreises. In Baden-Württemberg wird diese Funktion von den örtlichen Polizeidirektionen der Kriminalpolizei übernommen. Im Einverständnis mit den KURS-Probanden werden unsererseits verlangte Mitteilungen zur psychosozialen Situation, zum nahen Umfeld, etwaigen Schwierigkeiten und dem erkennbaren Entwicklungsstand weitergegeben.

Gemeindepsychiatrischer Verbund GPV

Der GPV ist ein Zusammenschluss der an der Versorgung psychisch erkrankter Menschen beteiligten Akteure, wie weitere ambulante, teilstationäre und stationäre Einrichtungen, Werkstätten für behinderte Menschen oder Kostenträger. Mit einigen Einrichtungen der allgemein-psychiatrischen Versorgung, vor allem den Werkstätten für Behinderte, haben sich engere Kontakte ergeben.

Jobcenter und Arbeitsamt

Wenn Leistungsberechtigte auf dem 1. Arbeitsmarkt zu vermitteln sind oder deren Leistungsfähigkeit nach jahrzehntelanger Strafhaft überprüft werden muss, arbeitet die Stiftung mit Jobcenter und Arbeitsamt zusammen.

Ambulante Pflegedienste und stationäre Pflegeeinrichtungen

Die Zusammenarbeit ist vor allem dann von Bedeutung, wenn sich der Hilfebedarf der Leistungsberechtigten ändert und Grundpflege, Behandlungspflege und hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen notwendig werden.

Sprechzeiten

Mo-Fr:

Sekretariat: 8 - 14 Uhr
Anfragen für Neuaufnahmen: 10 - 12 Uhr

Addresse

Starkenstraße 36, 79104 Freiburg
Anfahrt

Ansprechpartner für Neuaufnahmen und Fragen

  • Frau Kawalek, M.Sc. Psychologin
  • Frau Merkt, Diplom-Psychologin