Unsere soziale Arbeit in der Besonderen Wohnform
Grundlage unserer sozialen Arbeit in der Besonderen Wohnform bildet das „Selbstversorgerkonzept“. Dies bedeutet, dass keine Haushalts-, Körperpflege- und Mahlzeitendienste vorgesehen sind. Die leistungsberechtigten Personen sollten daher die Bereitschaft und Fähigkeit aufweisen, in den Bereichen der Selbstversorgung und Haushaltsführung die angebotenen Anleitungen, besondere Förderungen und Schulungen anzunehmen.
Eine psychosoziale Begleitung und Beratung ist für alle Lebensbereiche gegeben.
Es gilt ein absolutes Alkohol- und Drogenverbot.
Unsere Tagesstruktur sieht für alle leistungsberechtigten Personen vor, zumindest halbtags einer geregelten Arbeit oder Beschäftigung nachzugehen (siehe Fördergruppen). Dies trifft für Personen zu, die keiner externen Arbeit, z.B. erster bis dritter Arbeitsmarkt nachgehen.
Nachmittags finden verschiedene Einzel- und Gruppenangebote statt. Dazu gehören die Kochgruppe und die angeleitete „Hauswirtschaft“. An einem Nachmittag in der Woche finden außerdem Wohngruppenbesprechungen statt, bei der sich die Mitbewohner*Innen eines Haushalts zusammensetzen und aktuelle, wohngruppenbezogene Themen und Anliegen besprechen.
An den Wochenenden werden Freizeiten angeboten, die von den Leistungsberechtigten auf freiwilliger Basis in Anspruch genommen werden können.
Abends werden regelmäßig Alkoholkontrollen zur Einhaltung der Alkoholabstinenz durchgeführt.
Es steht an allen sieben Wochentagen eine 24-Stunden-Rufbereitschaft zur Verfügung.
Unsere soziale Arbeit in der eigenen Wohnform
Ist eine Leistungsberechtigter in der eigenen Wohnform wohnhaft, erhält er nach festgestelltem zeitlichen Bedarf Besuch von einem unserer Sozialarbeiter*Innen, um persönliche Anliegen zu besprechen. Unterstützung in der Hauswirtschaft zu erhalten oder Behördenangelegenheiten zu klären.
Zielgruppe
Das Betreuungsangebot der Assistenzleistungen der Carl-Theodor-Welcker-Stiftung e.V. richtet sich im Besonderen an:
1. Personen aus der forensischen Psychiatrie, die nach §§ 63, 64 StGB untergebracht sind, mit dem Ziel der Aussetzung der Maßnahme (Belastungserprobung)
2. Personen, deren Unterbringung nach §§ 63, 64 StGB) in Frage kommt, mit dem Ziel, die Maßnahme zu vermeiden bzw. auszusetzen (§67b StGB)
3. Personen, die nach §§ 63, 64 StGB untergebracht waren, nach Aussetzung der Maßnahme
4. Personen aus dem Strafvollzug, nach Verbüßung einer Freiheitsstrafe bzw. Sicherheitsverwahrung
5. In Ausnahmefällen Personen aus dem stationären Bereich der Allgemeinpsychiatrie
Für diese Personen müssen die Voraussetzungen der §§ 2 Abs. 1, 99 SGB IX erfüllt, d.h. vorrangig eine wesentliche seelische Behinderung festgestellt sein.
An einer gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft sind diese Personen in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate gehindert oder hiervon bedroht und benötigen aufgrund ihrer Beeinträchtigung eine derart umfassende Assistenz.
Ist eine Feststellung nach §§ 2 Abs.1, 99 SGB IX nicht oder noch nicht gegeben, ist für eine Inanspruchnahme der Leistungen notwendig zu prüfen, ob die Voraussetzungen des § 67 SGB XII erfüllt sind. Eine sich anschließende Klärung der Leistungsansprüche nach Eingliederungshilferecht wird unterstützt.
Wenn Sie Interesse an einer Betreuung durch die Carl-Theodor-Welcker Stiftung haben, erfahren Sie hier Näheres zu den Anforderungen
und zum Aufnahmeverfahren.
Ziele
Gemeinsam versuchen wir mit den aufgenommenen Personen:
- eine selbstbestimmte und eigenständige Bewältigung des Alltags und der Lebensführung einschließlich der Tagesstrukturierung
- eine langfristige Stabilisierung der psychosozialen Lebenssituation
- eine sinnvolle Beschäftigung bzw. Anstellung auf dem Arbeitsmarkt
- eine Übernahme von Selbstverantwortung
- eine Vermeidung erneuter Straftaten
Diese allgemeinen Ziele werden dann in einzelnen Schritten – definiert im Gesamtplan nach § 121 SGB IX oder im Hilfeplan nach § 68 Abs. 1 SGB XII – umgesetzt.
Das Gesamtplanverfahren (Eingliederungshilfe nach §§ 117 ff. SGB XII) oder Hilfeplanverfahren (Hilfe in besonderen sozialen Schwierigkeiten nach §§ 67 ff. SGB XII) dient der Ermittlung des individuellen Bedarfs durch den Träger der Eingliederungshilfe oder den Träger der Hilfe in besonderen sozialen Schwierigkeiten. Die Verfahren bezeichnen die Planung und Durchführung von Leistungen im Zusammenwirken mit dem leistungsberechtigten Menschen und sonstigen Beteiligten.
Unser Team
Das Team der Carl-Theodor-Welcker Stiftung e.V. besteht aus Fachkräften unterschiedlicher Fachrichtungen – Psychologie, Sozialarbeit, Pädagogik, Verwaltung, Fachpflege, Hauswirtschaft, Haustechnik – die interprofessionell zusammenarbeiten.
Zentraler Psychologischer Dienst
Beate Merkt, Hannah Kawalek
Zentraler Sozialdienst
Wolf-Christian Ringer
Zentraler Gesundheitsdienst
Elisa Palese
Pädagogische Hauswirtschaft
Nadine Bauer, Christian Engist
Arbeitstherapie und Haustechnik
Clemens Tröndle, Christian Engist
Beschäftigungstherapie
Clemens Tröndle, Elisa Palese
Einzel- und Wohngruppenbetreuung
Beate Merkt, Barbara Läufer, Dominique Sütterlin, Hannah Kawalek
Alkoholkontrolldienst
Thomas Klein, Kevin Bauer, Markus Hinz
Verwaltung & Buchhaltung
Anja Leberer
Einrichtungsleitung
Beate Merkt
Sprechzeiten
Mo-Fr:
Sekretariat: 8 - 14 Uhr
Anfragen für Neuaufnahmen: 10 - 12 Uhr
Addresse
Starkenstraße 36, 79104 Freiburg
Anfahrt
Telefon
Ansprechpartner für Neuaufnahmen und Fragen
- Frau Kawalek, M.Sc. Psychologin
- Frau Merkt, Diplom-Psychologin